Essener Stadtmeisterschaft im Hallenfussball

Hier noch ein Appell an die Besucher der Sporthallen .
Die Zufahrt zur Sporthalle ist der einzige Weg für die Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr.
Diese Zufahrt muß in seiner vollständigen Breite den Rettungsfahrzeugen in einem
Notfall zur Verfügung stehen. Wir möchten daher bitten, diese Zufahrt nicht als Parkraum
zu nutzen. Suchen Sie sich bitte einen Parkraum im Umfeld der Sporthalle.

Richtlinien für Fußballspiele in der Halle Gültig für den Fußballverband Niederrhein e.V. ab 01.09.2015

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Diese Richtlinien haben keine Relevanz für Futsalturniere oder den Futsalspielbetrieb generell!
1. Präambel In der Halle können Fußballspiele unter Einhaltung nachfolgender Richtlinien durchgeführt werden. Als Hallenfußballturnier wird die Veranstaltung anerkannt, an der mindestens vier Mannschaften beteiligt sind.
2. Veranstalter Fußballspiele und Turniere in der Halle werden vom DFB, seinen Mitgliedsverbänden oder von Vereinen veranstaltet, die dem DFB bzw. seinen Mitgliedsverbänden angehören. Ist ein Verein Veranstalter, muss er mit einer Mannschaft beteiligt sein.
3. Genehmigungsverfahren a) Fußballspiele in der Halle sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist vom Veranstalter mindestens 14 Tage vor dem Spieltermin unter Vorlage der Turnierbestimmungen, einer Liste der teilnehmenden Mannschaften und eines Zeitplanes zu beantragen. Veranstalten Amateurvereine das Hallenfußballturnier, ist dies beim zuständigen Mitgliedsverband zu beantragen, bei Lizenzvereinen als Veranstalter, beim DFB. Bei Juniorenturnieren erteilt der für den Veranstalter zuständige KJA die Genehmigung. b) Bei Beteiligung ausländischer Mannschaften ist die erforderliche Spielgenehmigung beim DFB zusätzlich über den FV Niederrhein einzuholen. Vereinsturniere, an denen Mannschaften aus mehr als drei verschiedenen Nationalverbänden teilnehmen, müssen der FIFA gemeldet werden. Die Turnierbestimmungen sind zur Genehmigung vorzulegen. Anträge sind über den FV Niederrhein 21 Tage vor Turnierbeginn beim DFB vorzulegen.
4. Durchführung des Turniers a) Die Leitung und Durchführung obliegt dem Veranstalter. Eine Turnierleitung ist zu bilden. b) Jedes Turnier sollte von einem Beauftragten des genehmigenden Verbandes überwacht werden, welcher der Turnierleitung angehören kann. c) Bei jedem Turnier soll ein Sportarzt, mindestens aber ein Sanitätsdienst, zugegen sein. d) Die beteiligten Mannschaften müssen vor Beginn eines Turniers auf die Hallen-Richtlinien und die Turnierbestimmungen schriftlich hingewiesen werden.
5. Turniermodus a) Den Spielplan eines Turniers legt der Veranstalter unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen fest. b) Turniere müssen nach einem Zeitplan ablaufen. Die Reihenfolge der Spiele und die evtl. auszutragenden Entscheidungsspiele, Verlängerungen und Schüsse von der Strafstoßmarke zur Spielentscheidung müssen vor Beginn des Turniers festliegen.
6. Sporthalle und Spielfeld Die Sporthalle sollte so beschaffen sein, dass das Spielfeld vom Zuschauerraum abgegrenzt werden kann. Das Spielfeld richtet sich nach den Hallen-Ausmaßen, muss rechteckig sein und soll der DIN-Norm (20 m x 40 m) entsprechen. Wird mit Bande gespielt, so hat die Begrenzung des Spielfeldes durch eine mindestens 1 m hohe, festverankerte Bande zu erfolgen. Auch eine Hallenwand bzw. einseitige Bande ist gestattet. Die Aufteilung des Spielfeldes erfolgt entsprechend den Fußball-Regeln; sie ist jedoch den jeweiligen Größenverhältnissen anzupassen. Das Spielfeld wird durch Seiten- und Torlinien bzw. Banden begrenzt. Die Mittellinie muss parallel zur Torlinie verlaufen und genau den Mittelpunkt der Seitenlinie treffen. Der Mittelpunkt des Spielfeldes muss gekennzeichnet sein. Als Strafraum ist ein rechteckiger Torraum abzuzeichnen, der mindestens 6 m tief sein muss. Die seitlichen Begrenzungslinien des Torraums verlaufen mindestens 3 m seitlich der Torpfosten. Wenn keine andere Möglichkeit besteht, kann auch ein für Hallenhandballspiele eingezeichneter Wurfkreis als Straf- bzw. Torraum Verwendung finden. Das Tor kann 3 oder 5 m breit und 2 m hoch sein. Innerhalb des Straf- und Torraums ist ein Strafstoßpunkt zu markieren. Dieser muss bei 3 m breiten Toren 7 m, bei Toren von 5 m Breite 9 m vom Mittelpunkt der Torlinie entfernt sein. Es werden keine Eckfahnen aufgestellt. Die Eckstöße werden jeweils von den Punkten ausgeführt, an denen sich die Seiten- und Torlinien treffen.
7. Anzahl der Spieler Eine Mannschaft soll aus 12 Spielern bestehen, von denen je nach Spielfeldgröße bis zu 6 (ein Torwart und 5 Feldspieler) gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen. Das Auswechseln von Spielern ist gestattet und sollte im Bereich der Mittellinie erfolgen. „Fliegender Wechsel“ und „Wieder-Einwechseln“ ist gestattet. Torhüter dürfen nicht „fliegend“ gewechselt werden, sondern müssen eine Spielruhe abwarten und den Schiedsrichter über den Wechsel informieren. Jede Mannschaft muss ständig einen Torwart auf dem Feld haben. Spieler, die wegen einer Verletzung auf dem Spielfeld behandelt werden, müssen dieses anschließend verlassen (Regelung wie im „Freiluft“-Fußball); für sie darf sofort auch ein anderer Spieler eingesetzt werden. Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl Spieler auf dem Feld, so ist das Spiel zu unterbrechen und der Spieler, der zu früh das Spielfeld betreten hat, mit der gelben Karte zu verwarnen. Spielfortsetzung mit indirektem Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo der Ball bei der Spielunterbrechung war. Wird durch Feldverweise die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf weniger als 2 Feldspieler verringert, so muss das Spiel abgebrochen werden. Es gelten die Bestimmungen für Spielwertung bei verschuldetem Spielabbruch.
8. Spielberechtigung Vereine und Mitgliedsverbände dürfen nur Spieler einsetzen, die eine ordnungsgemäße Spielberechtigung für die teilnehmende Mannschaft besitzen und nicht gesperrt sind. Alle anderen Mannschaften und Gruppen sind bei diesen Spielen nicht zugelassen.
9. Ausrüstung der Spieler Für die Ausrüstung der Spieler gelten – mit Ausnahme der Schuhe und Schienbeinschützer – die gleichen Bestimmungen wie bei anderen Fußballspielen. Die Spieler dürfen nur mit Hallenschuhen spielen. Die Schuhe müssen so beschaffen sein, dass keine Verletzungen der Mitspieler entstehen, und sie dürfen keine Stollen oder Absätze haben. Das Spiel ohne Schuhe ist nicht gestattet. Einzelheiten über die Spielkleidung, z.B. auch über das Wechseln der Spielkleidung bei Farbgleichheit der Trikots, hat der veranstaltende Verein bzw. Verband in den Turnierbestimmungen unter Beachtung der Regel IV (Amtliche Fußballregeln) festzulegen.
10. Spielleitung Die Spiele müssen von zugelassenen Schiedsrichtern geleitet werden.
11. Spielzeit Die Spielzeit beträgt in der Regel bis zu 2 x 15 Minuten. Eine Halbzeit kann vorgesehen werden. Bei Halbzeit sind die Seiten zu wechseln. Keine Mannschaft darf an einem Turniertag – die gesamte Zeit aller von ihr bestrittenen Spiele eingerechnet – länger als 180 Minuten spielen. Im Juniorenbereich dürfen die Höchstspielzeiten gemäß § 19, Abs. 5 der JuSpO nicht überschritten werden. Die Spielzeit wird durch den Schiedsrichter und/oder durch einen von der Turnierleitung eingesetzten Zeitnehmer, der nicht der Turnierleitung angehören darf, festgestellt. Über eine eventuelle Nachspielzeit und das Anhalten der Uhr entscheidet der Schiedsrichter. Der Zeitnehmer überwacht im Einvernehmen mit dem Schiedsrichter die Einhaltung der 2- bzw. 3-minütigen Sperrzeit bei Feldverweis auf Zeit und roten Karte. Jede an einem Turnier beteiligte Mannschaft hat grundsätzlich zwischen jedem Spiel eine Pause von mindestens 15 Minuten einzuhalten.
12. Fußballregeln und Spielbestimmungen Fußballspiele in der Halle werden, soweit diese Vorschriften keine Abweichungen vorsehen, nach den Fußball-Regeln und Durchführungsbestimmungen sowie den Satzungen und Ordnungen des WFLV und der Mitgliedsverbände ausgetragen. Der Veranstalter bestimmt unter Berücksichtigung der Hallenmaße, bis zu welcher Höhe der Ball gespielt werden darf. Verstöße werden mit einem indirekten Freistoß von der Stelle aus bestraft, die unterhalb des Punktes liegt, wo die zulässige Höhe überschritten bzw. die Decke oder herabhängende Gegenstände berührt werden. Springt der Ball von der Decke ins Tor, erfolgt Spielfortsetzung mit Ab-/Eckstoß. Die Abseitsregel ist aufgehoben. Aus der eigenen Spielhälfte und aus einem Anstoß kann ein Tor direkt erzielt werden. Dies gilt nicht für den Torwart, wenn er den Ball nach einem Toraus wieder ins Spiel bringt oder im laufenden Spiel den Ball mit der Hand kontrolliert hat. Beim Anstoß und bei Spielfortsetzungen müssen alle gegnerischen Spieler mindestens 3 m vom Ball entfernt sein. Der Torwart darf seinen Tor-/Strafraum nicht verlassen, es sei denn zur Abwehr des Balles. Hierbei darf er den Ball nur einmal spielen, nicht dribbeln. Wenn ein Feldspieler den Ball absichtlich mit dem Fuß oder beim Einrollen seinem Torwart zuspielt, darf dieser den Ball nicht mit den Händen berühren, sonst ist auf indirekten Freistoß für den Gegner auf der Tor-/Strafraumlinie zu entscheiden. Der Torwart darf einen Strafstoß, auch mit einem evtl. Nachschuss, für seine Mannschaft ausführen. Bei Hallenturnieren bleibt es bei unentschiedenem Spielausgang in Entscheidungsspielen dem Veranstalter überlassen, welche Art der Spielentscheidung für das jeweilige Turnier angewendet werden soll. Endet ein Spiel oder – falls vorgesehen – die Verlängerung nach Zeitablauf unentschieden, wird der Sieger durch ein Schießen von der Strafstoßmarke ermittelt. Jede Mannschaft bestimmt fünf Spieler, die das Schießen von der Strafstoßmarke bis zur Entscheidung durchführen. Hierfür können alle Spieler der Mannschaft benannt werden, die im Spielbericht für das betreffende Turnier eingetragen sind und noch eine Spielberechtigung haben. Wird der Torwart nicht als einer der fünf Schützen benannt, darf er ausschließlich als Torwart eingesetzt werden. Es ist ihm dann nicht erlaubt, auch als Schütze zu agieren. Sollte nach fünf Schüssen keine Entscheidung gefallen sein, muss einer der fünf benannten Spieler einen zweiten Torschuss ausführen, dann der nächste, usw. Der Torwart kann auch während des Schießens durch jeden im Spielbericht eingetragenen Spieler ersetzt werden, wenn er sich verletzt. Alle am Schießen teilnehmenden Spieler müssen sich in der anderen Spielfeldhälfte aufhalten, ausgenommen die Torhüter. Eine Mannschaft, die keine fünf Spieler stellen kann, ist nicht teilnahmeberechtigt. Wird die Spieleranzahl einer Mannschaft während des Entscheidungsschießens durch Feldverweise oder Verletzungen reduziert, so muss auch die gegnerische Mannschaft um die gleiche Anzahl reduziert werden (Spielführer muss einen Spieler abmelden).
12. 1 Der Ball Der Spielball muss in Größe und Gewicht dem normalen Spielball entsprechen.
12. 2 Freistoß Alle Freistöße sind indirekt auszuführen. Innerhalb des Strafraums verwirkte indirekte Freistöße für die angreifende Mannschaft sind auf der parallel zur Torlinie verlaufenden Strafraumlinie von dem Punkt auszuführen, der dem Tatort am nächsten gelegen ist. Die Spieler der nicht ausführenden Mannschaft haben einen Abstand von 5 m zum Ball einzuhalten.
12. 3 Strafstoß Bei der Ausführung des Strafstoßes müssen sich die Spieler außerhalb des Straf- bzw. Torraums und innerhalb des Spielfeldes, aber hinter dem Ball befinden, sowie mindestens 3 m vom Strafstoßpunkt entfernt sein, bis der Ball im Spiel ist.
12. 4 Einwurf Der Einwurf ist durch Einrollen zu ersetzen. Dem Torwart ist es nicht gestattet, einzurollen. Die Spieler der gegnerischen Mannschaft haben beim Einrollen einen Abstand von 3 m zum Ausführenden einzuhalten.
12. 5 Torabstoß Hat der Ball die Torlinie oder Torbande überschritten, nachdem er zuletzt von einem Angreifer berührt worden war, darf ihn nur der Torwart durch Werfen, Rollen oder durch Abstoß wieder ins Spiel bringen. Er ist wieder im Spiel, wenn er den Straf- bzw. Torraum verlassen hat. Kein gegnerischer Spieler darf sich im Straf- bzw. Torraum aufhalten, bevor der Ball im Spiel ist. Erfolgt der Abwurf oder Abstoß über die eigene Spielhälfte hinaus, ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat, so ist auf indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden. Diese Bestimmung gilt im übrigen für jegliches Abspiel des Torwarts, wenn er zuvor den Ball mit der Hand kontrolliert gehalten hat. Infolgedessen kann auch aus einem Abstoß bzw. Abwurf ein Tor nicht direkt erzielt werden. Die Vorteilsbestimmung findet Anwendung.
12. 6 Eckstoß Überschreitet der Ball die Torlinie oder Torbande – mit Ausnahme des Teiles zwischen den Torpfosten und unter der Querlatte –, nachdem er zuletzt von einem Spieler der verteidigenden Mannschaft (einschließlich des Torwarts) berührt oder gespielt wurde, so ist von einem Spieler der angreifenden Mannschaft ein Eckstoß vom Schnittpunkt Tor-/Seitenlinie auszuführen. Die Spieler der verteidigenden Mannschaft haben beim Eckstoß einen Abstand von 5 m zum Ball einzuhalten. Ein Tor kann aus einem Eckstoß direkt erzielt werden.
12. 7 Zuspiel zum Torwart Berührt der Torhüter den Ball mit der Hand, nachdem er ihn direkt durch Einrollen oder absichtlichem Zuspiel mit dem Fuß durch einen Mitspieler erhalten hat, ist ein indirekter Freistoß zu verhängen. Wenn der Torwart den Ball länger als sechs Sekunden in den Händen hält, hat der Schiedsrichter dies als unsportliche Verzögerung zu betrachten und durch einen indirekten Freistoß zu ahnden. Ein indirekter Freistoß ist auch dann zu verhängen, wenn der Torwart den Ball länger als sechs Sekunden mit dem Fuß führt, aber noch berechtigt ist, den Ball in die Hand zu nehmen.
13. Verwarnung und Feldverweis Der Schiedsrichter kann einen Spieler einmal während des Spiels für die Dauer von zwei Minuten des Spielfeldes verweisen, wenn ihm eine Verwarnung (gelbe Karte) nicht mehr gerechtfertigt, ein Feldverweis auf Dauer (rote Karte) jedoch nicht erforderlich erscheint. Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene als auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. Eine Verwarnung nach einem Feldverweis auf Zeit ist unzulässig. Die Mannschaft kann wieder durch einen Spieler – dies kann auch der bestrafte Spieler sein – ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt, spätestens aber nach Ablauf von zwei Minuten. Einen Feldverweis mit gelb/roter Karte gibt es im Hallenfußball nicht. Bei Feldverweis mit der roten Karte scheidet der jeweils betroffene Spieler aus dem Turnier aus und ist der zuständigen spielleitenden Stelle zu melden. Ein solcher Spieler ist nicht automatisch gesperrt. Die vom zuständigen KFA festgesetzte Sperre ist dem Verein unverzüglich per Einschreiben mitzuteilen. Bei einer roten Karte wegen unsportlichen Verhaltens (§ 27 Abs. 1.1 SpO/WFLV) oder absichtlichen Handspiels zum Zwecke der Torverhinderung (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 SpO/WFLV) ist mit dem Ausschluss aus dem Turnier die Sperre abgelaufen. Eine Mannschaft, die einen Feldverweis mit der roten Karte hinnehmen musste, kann wieder durch einen Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt, spätestens aber nach Ablauf von drei Minuten. Sollte eine Mannschaft aufgrund von Zeitstrafen oder Feldverweisen zur gleichen Zeit mehr als eine Strafzeit (egal ob zwei oder drei Minuten)verbüßen, so läuft bei einem Gegentor immer nur die zuerst verhängte Strafzeit ab Die Strafzeit wird durch den Zeitnehmer bzw. Schiedsrichter überwacht. Das Ende einer Strafzeit soll per Lautsprecherdurchsage bekannt gegeben werden.
14. Spielwertung Fußballspiele in der Halle werden nach den geltenden Regelungen des DFB bzw. der Mitgliedsverbände gewertet.
15. Spielerliste – Spielberichte Vor Beginn eines Turniers hat jede Mannschaft eine Spielerliste mit Nummerierung der Spieler zu erstellen und der Turnierleitung zu übergeben. Diese stellt unmittelbar nach der Veranstaltung der zuständigen spielleitenden Stelle die Spielerlisten und Berichte zu.
16. Schiedsgericht Für die Entscheidung von Streitfragen ist ein Schiedsgericht von 3 Personen zu bilden. Die Turnierleitung kann auch als Schiedsgericht fungieren. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist unanfechtbar. Dies gilt auch für die Wertung der Turnierspiele.
Diese Regelungen gelten ab dem 01. September 2005 für den Bereich des F.V. Niederrhein e.V.

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